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Impressum

Penopolis UG (haftungsbeschränkt)

Am Griesbichl 2

Kontaktformular

D-82541 Münsing

   
Amtsgericht München HRB 184546

USt-IdNr. DE271425946
 
   
Geschäftsführender Gesellschafter
 
Christoph Bücheler
 


 
Technologie Design
Esono AG
Kultwerk GmbH
Holbeinstraße 2
Holbeistraße 2
D-79100 Freiburg
D-79100 Freiburg
www.esono.de www.kultwerk.de
powered by Chameleon CMS
 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die folgenden Bestimmungen regeln die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen einer Registrierung als Autor (nachstehend „Autor“) und das Einstellen von Texten (nachstehend „Werke“) durch eine Web-Applikation bei www.penopolis.com und www.penopolis.de, die von der Penopolis GmbH, Am Griesbichl 2, 82541 Münsing (nachstehend „Penopolis“) betrieben wird, sowie die Rechtsbeziehung zwischen dem Autor und Penopolis, die durch die Registrierung als Autor entsteht. Ebenso regeln diese Bestimmungen die Rechtsbeziehung zwischen bloßen Besuchern, Lesern und Wählern (nachstehend „Nutzer“) vorgenannter Webseiten und Penopolis. Sämtliche Bedingungen gelten auch dann, wenn der Autor seinen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat.

Zusätzlich können bei Nutzung bestimmter Angebote für das jeweilige Angebot geltende, besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen. Sofern besondere Bestimmungen für ein bestimmtes Angebot zur Anwendung kommen, wird der Autor oder Nutzer gegebenenfalls vor der Nutzung des Angebots auf diese besonderen Bestimmungen hingewiesen.
§1Vertragsgegenstand
    1. Über die Internetportale von Penopolis verfassen Autoren gemeinsam einen Roman. Dies erfolgt dergestalt, dass Penopolis den Startsatz vorgibt. Registrierte Autoren können während eines folgenden, sich periodisch wiederholendem dreitägigen Schreibzyklus ihr Werke in Form eines Kapitels schreiben und auf den Internetseiten von Penopolis für das sich anschließende Voting veröffentlichen; für sein Werk muss der Autor eine kurze Zusammenfassung erstellen. Jeder Autor kann pro 3-tägigem Schreibzyklus max. ein Werk zum Voting bereitstellen. Jeweils im Anschluss an einen 3-tätigen Schreibzyklus beginnt ein 24-stündiger Votingzyklus, während dessen die Nutzer der Webseiten von Penopolis abstimmen können (nachfolgend auch „Voting“), welches Werk in den Roman jeweils als nächstes Kapitel aufgenommen werden soll. Das Werk mit den meisten innerhalb des 24-stündigen Votingzyklus abgegebenen Stimmen gewinnt.
    2. Jedes Werk darf max. 16.000 Zeichen umfassen was in etwa zehn Buchseiten entspricht, insgesamt wird es 30 Kapitel, also 30 im Rahmen des Votings ausgewählte Werke enthalten. Penopolis plant den Roman als gedruckte Version herauszugeben. Alle Autoren, die ein Voting gewonnen haben und deren Werk im fertigen Roman erscheint, werden auf Wunsch mit Vor- und Nachname, Pseudonym und Profilbild – sofern ein entsprechendes verwertbares Bild in das Autorenprofil hochgeladen wurde - erwähnt und dargestellt.
    3. Im Falle einer online oder Print- Veröffentlichung durch Penopolis entstehen den Autoren keine Kosten. Das Veröffentlichen von Werken durch die Autoren und die Nutzungsrechtseinräumung gemäß den Regelungen dieser Bestimmungen von den Autoren an Penopolis (siehe unten) erfolgt unentgeltlich.
    4. Die Autoren sind sich bewusst, dass durch das Prinzip des Votings nicht vorhersehbar ist, in welchem Kontext im Falle eines positiven Votings ihr Werk im fertigen Roman erscheint (Krimi, Liebesroman, Tragödie, etc.). Die Autoren erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
    5. Während des Votings kann für ein Werk durch Eingabe einer E-Mail Adresse mit bis zu drei Stimmen gestimmt werden. Mittels des Wahlkampftools können Autoren und Nutzer Werke von sich oder anderen Dritten weiterempfehlen.
§2 Registrierung
    1. Die Registrierung ist kostenlos, unverbindlich und kann jederzeit gelöscht werden.
    2. Erst durch die Registrierungsbestätigung von Penopolis, die als E-Mail erfolgt, ist eine wirksame Registrierung bei Penopolis zustande gekommen.
    3. Die Registrierungsanfrage wird in der Regel sofort durch Penopolis beantwortet. Ein Anspruch auf Bearbeitung besteht nicht.
    4. Penopolis behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen eine Registrierung zu verweigern bzw. nachträglich die Registrierung wieder zu entziehen.
    5. Wird die Registrierung durch Penopolis abgelehnt, werden die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten gelöscht.
    6. Der Nutzer sichert zu, dass alle im Rahmen der Registrierung gemachten Angaben wahr sind.
    7. Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen persönlicher Daten, die im Rahmen der Registrierung abgefragt werden, unverzüglich gegenüber dem Anbieter anzuzeigen und die bei der Registrierung des Nutzers gemachten Angaben entsprechend zu aktualisieren.
    8. Mit Annahme der Registrierung werden die vom Nutzer angegebenen Daten in der Penopolis Datenbank aufgenommen.
    9. Die Registrierung bei Penopolis ist Personenbezogen und der registrierte Nutzer ist verpflichtet seine Zugangsdaten vor unbefugtem Gebrauch durch Dritte zu schützen. Sind dem Nutzer die Zugangsdaten abhanden gekommen, stellt er fest oder hegt den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, so hat er Penopolis hierüber unverzüglich Mitteilung zu machen.
    10. Mit der Registrierung akzeptiert der Nutzer, die Zusendung prozessbedingter E-Mails, wie z.B. die Annahmebestätigung der Registrierung durch Penopolis.
    11. Mit der Registrierung akzeptiert der Nutzer, dass - sollte der Nutzer ein Bild in seinem Profil eingestellt haben - das Bild aus seinem Profil veröffentlicht werden kann.
    12. Für registrierte Nutzer gelten diese AGB auch dann, wenn sich diese nicht bei Penopolis einloggen, sondern lediglich solche Funktionen von Penopolis nutzten, welche keinen Log-in voraussetzen.
    13. An dem bei der Registrierung angegebene Pseudonym erwirbt oder erzeugt der Nutzer kein „Recht“. Ein solches existiert im deutschen Recht nicht. Nach Löschung der Registrierung wird dieses Pseudonym für weitere Nutzer gesperrt.
§3 Datenschutz
    1. Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung der Registrierung erforderlich sind, ausschließlich zur Abwicklung des zwischen Penopolis und dem Nutzer bestehenden Registrierungsverhältnisses verwendet.
    2. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben oder verkauft.
    3. Penopolis ist berechtigt, die Rahmen der Registrierung vom Nutzer erhobenen Daten an Dritte weiterzugeben, wenn der Nutzer sein Einverständnis dafür gegeben hat.
    4. Die im Rahmen der Registrierung erhobenen persönlichen Daten werden an Behörden, Gerichte oder sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen weitergegeben, wenn Penopolis hierzu aufgrund gesetzlicher Regelungen verpflichtet wird. Penopolis ist nicht verpflichtet, die Anordnung der Vorlage oder Weitergabe persönlicher Daten des Nutzers durch Gerichte, Behörden oder sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen in Frage zu stellen oder rechtliche Schritte gegen eine solche Anordnung einzuleiten. Penopolis ist vielmehr berechtigt, einer gerichtlichen, behördlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Anordnung auf Vorlage oder Weitergabe persönlicher Daten des Nutzers ohne Weiteres nachzukommen.
§4 Löschung der Registrierung / Sperrung eines Nutzers
    1. Die Registrierung kann jederzeit von Seiten des Nutzers oder von Penopolis gelöscht werden.
    2. Eine Sperrung entsteht, wenn ein Nutzer wiederholt gegen diese AGB verstößt. Die Information über die Sperre erfolgt per E-Mail an die vom Nutzer bei der Registrierung angegebene E-Mail Adresse.
    3. Werke die ein Voting gewonnen haben, werden bei einer Löschung der Registrierung seitens des Nutzers oder von Penopolis nicht gelöscht. Gleiches gilt bei einer Sperre des Nutzers durch Penopolis.
§5 Veröffentlichen von Werken
    1. Es besteht kein Recht auf Veröffentlichung.
    2. Penopolis behält sich das Recht vor, jederzeit Werke ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen und zu löschen.
    3. Penopolis ist nicht verpflichtet die veröffentlichten Werke zu prüfen, soweit hierzu nicht im Einzelfall ein Anlass besteht.
    4. Sofort gelöscht werden Werke,
      - die gegen geltendes Rechte verstoßen oder verfassungsfeindlich sind
      - die die Menschenwürde verletzen
      - die gewaltverherrlichend, beleidigend, drohend oder diffamierend sind
      - die eine Straftat bzw. einen Aufruf zu einer Straftat darstellen
      - in denen Naziparolen und ähnliche Propaganda geäußert werden
      - die rassistisch und/oder volksverhetzend sind
      - die Links oder ähnliche Angaben/Verweise enthalten oder geeignet sind, die Funktionsweise fremder Computer zu beeinträchtigen
      - die kommerziellen Inhalt haben (Werbung) - dies betrifft auch Eigenwerbung
      - Witze und unsinnige Texte
    5. Bei einem Einstellen solcher Werke wird der Autor gesperrt, beim wiederholtem Einstellen wird die Registrierung gelöscht.
    6. Nicht gewünscht sind Werke, deren Aussagen eine rein politische oder religiöse Botschaft enthalten.
    7. Sollte ein Nutzer, ein Autor und/oder ein Dritter sich durch Werke beleidigt, gekränkt, verleumdet oder in sonstiger Weise in seinen Rechten verletzt sehen, besteht die Möglichkeit, Penopolis hiervon in Kenntnis zu setzen.
    8. Jeder Autor ist für eine eventuelle Datensicherung seiner Texte -Erstellen von Kopien auf eigenen Datenspeichern -selbstverantwortlich. Ein Rückgriffsrecht auf seine Werke in der Penopolis Datenbank besteht nicht.
§6 Rechteeinräumung
    1. Mit Einstellen eines Werkes auf einer der Webseiten von Penopolis räumt der Autor Penopolis unentgeltlich für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist und räumlich unbeschränkt das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) seines Werkes für alle Ausgaben und Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung und für alle Sprachen ein. Sollte in irgendeinem Lande der Welt die gesetzliche Schutzfrist in Zukunft verlängert werden, so gilt dieser Vertrag in jenem Lande auch für den Verlängerungszeitraum.
    2. Der Autor räumt Penopolis für die Dauer des Hauptrechts gemäß Abs.1 außerdem folgende ausschließliche Nebenrechte ein:
      1. das Recht des ganzen oder teilweisen Vorabdrucks und Nachdrucks des Werkes (ganz oder teilweise), auch als Fortsetzungsdruck in periodischen (z.B. Zeitungen, Zeitschriften etc.) sowie in nichtperiodischen Druckwerken, in/auf werkbezogenen Werbe- und Pressemitteln sowie Sammlungen von Werken mehrerer Urheber;
      2. das Recht der Übersetzung des Werkes in andere Sprachen und die Auswertung dieser Sprachfassung nach allen vertragsgegenständlichen Nutzungsarten sowie die Übertragung des Werkes in eine andere Mundart sowie das Recht zur Bearbeitung oder zur sonstigen Umgestaltung des Werkes, einschließlich Blindenschrift;
      3. das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes in Hardcover-, Taschenbuch-, Volks-, Reprint-, Schul-, Buchgemeinschaften-, Anthologie-, Luxus-, Paperback-, Großdruck-, Mikrokopie-, Loseblatt- und sonstigen Buchausgaben sowie das Recht zur Aufnahme des Werkes oder von Teilen daraus in Sammlungen aller Art;
      4. das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes in Sonderausgaben, also in allen Buchformen für alle Auflagen und als besondere Ausgaben für das Sortiment und/oder Abnehmer außerhalb des Sortimentsbuchhandels (Nebenmärkte) etc.;
      5. das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung von Ausgaben des Werkes oder Teilen davon, die unter Verwendung digitaler Speicher- und Wiedergabemedien hergestellt werden, unabhängig von der technischen Ausstattung, und unter Einschluss sämtlicher digitalen oder interaktiven Systeme (z.B. CD-Rom, CD-I, E-book und sonstige Formen des electronic publishing);
      6. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, insbesondere das Werk ganz oder teilweise in elektronische Datenbanken, elektronische Datennetze, dem Internet und Webseiten, Telefondienste etc. einzuspeisen und zu speichern und mittels digitaler oder anderweitiger Speicher- und Übertragungstechnik einer Vielzahl von Nutzern derart, insbesondere im Rahmen sog. "on demand"-Dienste, zur Verfügung zu stellen, dass diese das Werk oder Teile davon auf jeweils individuellen Abruf (insbesondere Push- und Pull-Techniken) kurzfristig mittels eines Fernseh-, Computer-, Handy- und/oder sonstigen Gerätes unter Einschluss sämtlicher Übertragungswege (Kabel, Funk, Mikrowelle, Satellit) und sämtlicher Verfahren (GSM, UMTS etc.) sowie unter Einschluss sämtlicher Protokolle (z. B. TCP/-IP, http, WAP, HTML, XML etc.) empfangen können. Eingeschlossen ist auch das Recht, im Rahmen der in diesem Vertrag erwähnten Nutzungsarten eine interaktive Nutzung des Werkes oder Teilen davon (gegebenenfalls in Verbindung mit anderen Werken) durch den Nutzer zu ermöglichen;
      7. das Recht zu sonstiger Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes, ganz oder in Teilen, wie z. B. in Kalendern, insbesondere auch durch digitale, fotomechanische oder ähnliche Verfahren (z. B. (Digital-) Fotokopie);
      8. das Recht zum Vortrag des Werkes, also das Werk in nicht bühnenmäßiger Form beliebig häufig vorzutragen, einschließlich des Rechts, den Vortrag auf beliebigen Bild-, Ton-, Bildton- sowie Datenträgern aufzuzeichnen und diese auf alle vertragsgegenständlichen Arten sowie im vertraglich vorgesehenen Umfang zu nutzen bzw. auszuwerten (z. B. als Hörbuch);
      9. das Recht, das Werk in allen vertragsgegenständlichen körperlichen Nutzungsarten gewerblich oder nichtgewerblich auszuleihen und/oder zu vermieten;
      10. das Werk mit Hilfe von Rundfunk einschließlich Drahtfunk, Kabel- und Satellitenfunk und ähnlicher Übertragungstechniken, gleichgültig ob in digitalisierter oder analoger Form sowohl über öffentlich-rechtlich als auch privat-rechtlich organisierte Sender, einschließlich Abonnentenfernsehen und -rundfunk, Videotext, on-demand-Dienste, near-on-demand-Dienste, Pay-TV und vergleichbaren Techniken und Verwertungsformen zu senden und/oder solche Sendungen öffentlich wiederzugeben, sowie die Sendungen auf sonstige vertragsgegenständliche Arten zu nutzen;
      11. das Recht, das Werk im Umfang der eingeräumten Rechte, auch unentgeltlich, durch ganzen oder teilweisen Abdruck, Sendung oder sonstige Wiedergabe, auch im Internet, zur Werbung für Penopolis oder Dritte, einschließlich für dessen/deren Produkte,-entgeltlich oder unentgeltlich zu nutzen;
      12. das Recht, das Werk alleine oder im Rahmen anderer Werke und Nutzungsformen in körperlicher oder unkörperlicher Form zu archivieren, in Sammlungen und/oder Datenbanken aufzunehmen und Dritten den Zugang zu dem Werk in welcher Form auch immer zu gestatten (z. B. Online-Dienste).
    3. Darüber hinaus räumt der Autor Penopolis für die Dauer des Hauptrechts gem. Abs.1 folgende weitere ausschließliche Nebenrechte ein:
      1. das Recht, das Werk zu bearbeiten und bearbeiten zu lassen;
      2. das Recht, das Werk für die einmalige oder mehrmalige Bearbeitung als Bühnenstück oder Choreografie oder einer entsprechenden Serie oder als Marionetten-, Puppen- oder Schattentheater oder ähnliche bühnenmäßige Darstellungsformen zu nutzen, sowie ferner das Recht, die so hergestellten Fassungen unter Verwendung des Werkes bühnenmäßig aufzuführen und auf alle vertragsgegenständlichen Arten sowie im vertraglich vorgesehenen Umfang zu nutzen bzw. auszuwerten;
      3. das Recht zur Verfilmung und Wiederverfilmung des Werkes einschließlich der Rechte zur Bearbeitung und/oder Weiterentwicklung als Drehbuch und zur Vorführung des so hergestellten Films;
      4. das Recht zur Bearbeitung und Verwertung des verfilmten Werkes im Fernsehen (Free- oder Pay-TV) oder auf ähnliche Weise (z. B. jede Art des Abruf-Fernsehens, video-on-demand, WebTV, Online-Fernsehen etc.)
      5. das Recht zur Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Verbreitung des Werkes bzw. dessen Verfilmung auf Bild-/Tonträgern jeder Art (z. B. Videokassetten, Videoplatten, Videobänder, Disketten, Chips etc. einschließlich aller CD-Formate, wie CD-Rom, CD-1, DVD etc.);
      6. das Recht zur Bearbeitung und Verwertung des Werkes im Rundfunk sowie als Hörbuch oder Hörspiel;
      7. das Recht zur Vertonung des Werkes;
      8. die an dem Werk oder seiner Bild-/Tonträgerfixierung oder durch Lautsprecherübertragung oder Sendung entstehenden Wiedergabe- oder Überspielungsrechte;
      9. das Recht, das Werk auf Bild-, Bild-/Ton- oder sonstige Datenträger, gleich nach welcher Aufzeichnungs- und Wiedergabetechnik, zu vervielfältigen und
        diese über alle Kanäle einschließlich Home-Order-TV, Cluborganisationen oder sonstige Handelsformen zu verbreiten sowie gewerblich und nicht gewerblich zu verleihen und ferner die so hergestellten Datenträger durch öffentliche Wiedergabe wahrnehmbar zu machen und diese auf die sonstigen vertragsgegenständlichen Arten zu nutzen;
      10. das Recht, das Werk, insbesondere die in dem Werk enthaltenen Figuren, Namen, Textteile, Titel, Schriften, Geschehnisse, Erscheinungen und die durch das Werk begründeten Ausstattungen einschließlich ihrer bildlichen, fotografischen, zeichnerischen und sonstigen Umsetzungen im Zusammenhang mit anderen Produkten und Dienstleistungen jeder Art und jeder Branche zum Zwecke der Verkaufsförderung (Imagetransfer) zu nutzen und so gestaltete oder versehene Produkte auch zur Werbung für diese Produkte und Dienstleistungen zu verwenden und nach eigenem Ermessen Markenanmeldungen durchzuführen sowie gewerbliche Schutzrechte zu erwerben;
      11. das Recht, das bearbeitete Werk mit Hilfe von Rundfunk einschließlich Drahtfunk, Kabel- und Satellitenfunk und ähnlicher Übertragungstechniken, gleichgültig ob in digitalisierter oder analoger Form sowohl über öffentlich-rechtlich als auch privat-rechtlich organisierte Sender, einschließlich Abonnentenfernsehen und -rundfunk, Videotext, on-demand-Dienste, near-on-demand-Dienste, Pay-TV und vergleichbaren Techniken und Verwertungsformen zu senden und/oder solche Sendungen öffentlich wiederzugeben, sowie die Sendungen auf sonstige vertragsgegenständliche Arten zu nutzen;
      12. das Recht, das bearbeitete Werk im Umfang der eingeräumten Rechte, auch unentgeltlich, durch ganze oder teilweise Sendung oder sonstige Wiedergabe, auch im Internet, zur Werbung für Penopolis oder Dritte, einschließlich für dessen/deren Produkte, entgeltlich oder unentgeltlich zu nutzen;
      13. das Recht, das bearbeitete Werk alleine oder im Rahmen anderer Werke und Nutzungsformen körperlich oder unkörperlich zu archivieren, in Sammlungen und/oder Datenbanken aufzunehmen und Dritten den Zugang zu dem Werk in welcher Form auch immer zu gestatten (z. B. Online-Dienste);
      14. alle sonstigen durch Verwertungsgesellschaften (z. B. VG Wort) wahrgenommenen Rechte nach deren Satzung, Wahrnehmungsvertrag und Verteilungsplan, sofern eine Übertragung dieser Rechte gemäß; den entsprechenden Bestimmungen sowie gesetzlich zulässig ist.
    4. Ferner räumt der Autor Penopolis auch die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und ausschließlichen Rechte für die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsarten ein. Die Rechtseinräumung erstreckt sich auf die Verwertung der Nutzungsrechte sowohl im eigenen Verlag als auch durch entgeltliche oder unentgeltliche (auch teilweise) Vergabe von Rechten an Dritte.
    5. Penopolis kann die ihr nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, ohne dass es hierzu der Zustimmung des Autors bedarf.
    6. Das Recht zur Ausübung oder Vergabe von Nebenrechten nach den Absätzen 2-5 endet mit dem Erlöschen des Hauptrechts gem. Abs. 1. Der Bestand bereits abgeschlossener. Lizenzverträge bleibt - auch im Falle der fristlosen Kündigung des gesamten Vertrages - mit der Maßgabe unberührt, dass die Penopolis aus ihnen zustehenden Rechte auf den Autor übergehen.
    7. Von der Rechteeinräumung nach Absätzen 1 bis 6 ist insbesondere umfasst, das Werk zusammen mit gevoteten Werken anderer Autoren in einem Gesamtwerk zusammenzufassen. Penopolis steht das alleinige Recht zu, jedes Werk mit einer Überschrift und das Gesamtwerk mit einem Titel seiner Wahl zu versehen. Ebenso steht es Penopolis frei, ob und wie sie im Rahmen der eingeräumten Rechte ein Werk oder das Gesamtwerk in körperlicher oder unkörperlicher Form verwertet, insbesondere hinsichtlich der Ausstattung, des Buchumschlag, der Auflagenhöhe, eines Auslieferungstermins, des Ladenpreises oder von Werbemaßnahmen.
    8. Penopolis wird bei der Veröffentlichung des Gesamtwerkes den Autor namentlich oder mit einem Pseudonym als Urheber nennen und bei Abschluss von Lizenzverträgen Dritten eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen.
    9. Eine Vergütung für die Rechteinräumung ist nicht geschuldet, vielmehr erfolgt diese ausdrücklich unentgeltlich.
§7 Haftung, Rechte Dritter und Freistellung
  1. Der Autor versichert und steht dafür ein, dass er Inhaber der Penopolis eingeräumten Rechte an dem Werk ist und in der vertragsgegenständlichen Form frei über sie verfügen kann, insbesondere er bisher keine diesem Vertrag entgegenstehende Verfügung getroffen hat. Der Autor garantiert ferner, dass die von ihm lizenzierten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und durch sein Werk keine Persönlichkeitsrechtsverletzung Dritter erfolgt. Falls dem Autor bekannt werden sollte, dass an irgendwelchen Bestandteilen des vertragsgegenständlichen Werkes Rechte Dritter bestehen, so hat er Penopolis hierauf unverzüglich hinzuweisen. Der Autor stellt Penopolis hiermit von jeglichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die Kosten der Rechtsverteidigung.
§8 Voting
    1. Ein bewusster Missbrauch des Penopolis Bewertungssystems ist untersagt.
    2. Mit der Veröffentlichung eines Textes gibt der Nutzer diesen Text zum Voting durch Dritte frei. Zum Voting freigegeben werden nur Texte, die diesen AGB entsprechen.
    3. Mittels der Penopolis Voting Applikation entscheiden ausschließlich die User des Penopolis Portals darüber, welcher Text pro Voting als weiteres Kapitel gewählt wird.
    4. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Offenlegung der für seinen Text abgegebenen Stimmen.
    5. Der Nutzer verpflichtet sich nur dann für einen Text zu voten, wenn er diesen auch gelesen hat.
    6. Die Penopolis Web-Applikation „Wahlkampf“ ermöglich dem Nutzer für seine Texte Werbung im Freundeskreis zu betreiben.
    7. Der Nutzer kann pro Voting maximal drei Stimmen für seinen eigenen Text, für einen oder mehrere Texte von Dritten abgeben. Als Kontrollmechanismus dient hierfür der Abgleich der im Votingtool angegebenen E-Mail-Adressen.
§9 Wahlkampf
  1. Veröffentlichte Kapitel können durch registriere User anderen, auch bei Penopolis nicht registrierten Usern, für ein Voting empfohlen werden. Der Wahlkampftreibende gibt seine ausdrückliche Erlaubnis, bei der automatisch generierten Mail, zur Identifizierung für den Empfänger, seinen Vornamen und Namen freizugeben.
§10 Newsletter
    1. Penopolis versendet in regelmäßigen Abständen elektronische Newsletter. Dieser Newsletter kann auch Werbung enthalten. Sofern der Nutzer den Newsletter bestellt, erklärt der Nutzer sich damit einverstanden und wünscht ausdrücklich, dass ihm der Newsletter in regelmäßigen Abständen zugesandt wird. Der Nutzer kann den Newsletter jederzeit durch Betätigung einer auf Penopolis dafür eingerichteten elektronischen Schaltfläche abbestellen.
§11 Gewährleistung
    1. Penopolis übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Inhalte den Erwartungen des Nutzers entsprechen oder er mit den Inhalten ein bestimmtes, von ihm verfolgtes Ziel erreicht.
    2. Penopolis übernimmt keine Gewähr dafür, dass dem Nutzer Penopolis jederzeit zur Verfügung steht. Insbesondere übernimmt Penopolis daher keine Gewähr im Falle von Störungen, Unterbrechungen oder einem etwaigen Ausfall des Portals oder dafür, dass die vom Nutzer eingegebenen Daten dauerhaft gespeichert und permanent abrufbar sind.
    3. Die Banner und Links auf andere Webseiten sowie die Inhalte dieser Websites kann Penopolis nicht ständig prüfen oder auf den Inhalt dieser Sites Einfluss nehmen. Penopolis macht sich die Inhalte nicht zu Eigen und übernimmt keine Gewähr für diese.
    4. Sollten fremde Inhalte, die von Penopolis erreichbar gemacht wurden, gegen geltendes Recht verstoßen, wird Penopolis die Verlinkung umgehend entfernen, nachdem sie auf den Verstoß aufmerksam gemacht wurden.
    5. Penopolis ist jederzeit berechtigt den Betrieb des Internetportals ganz oder teilweise einzustellen. Daten und Texte, die der Nutzer Penopolis zur Verfügung gestellt hat, werden in diesem Fall gelöscht.
    6. Dem Nutzer erwachsen aus der Löschung oder Sperrung von Texten oder aus der vorübergehenden oder dauernden Einstellung von Penopolis keine Ansprüche gegen Penopolis.
§12 Änderung, drucken und herunterladen der AGB
    1. Penopolis behält sich vor, AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen bzw. zu erneuern, ohne dass eine Pflicht zur Mitteilung an den Nutzer besteht. Auf den Seiten von Penopolis wird die jeweils aktuelle Version ab dem Geltungszeitpunkt bereitgehalten.
    2. Durch die anschließende erneute Nutzung bzw. Weiternutzung von Penopolis willigt der Nutzer in die Geltung der geänderten und/oder ergänzten AGB mit Wirkung für die Zukunft ein.
    3. Der Nutzer kann diese AGB zu jedem Zeitpunkt abrufen, drucken und/oder herunterladen.
§13 Haftungsfreistellung und Schadloshaltung durch den Nutzer
    1. Der Nutzer sichert hiermit ausdrücklich zu und verpflichtet sich hiermit ausdrücklich dazu, Penopolis, die Gesellschafter, die Geschäftsführer und Mitarbeiter von Penopolis in Bezug auf jegliche Forderungen oder Ansprüche freizustellen und schadlos zu halten, die von Dritten aufgrund von oder in Zusammenhang mit Inhalten geltend gemacht werden, welche der Nutzer bei Penopolis eingestellt, verändert, Dritten zugänglich gemacht und/oder veröffentlicht hat. Diese Verpflichtungen des Nutzers zur Freistellung und Schadloshaltung umfasst auch Gerichts-, Anwalts- und sonstige Verfahrenskosten, welche zur Abwehr von Forderungen und/oder Ansprüchen aufgewendet worden sind und vernünftigerweise aufgewendet werden durften.
§ 14 Salvatorische Klausel
    1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, sich so zu stellen, dass die wirtschaftliche Zielsetzung der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung weitestgehend verwirklicht wird.
§ 15 Anwendbares Recht
  1. Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Verhältnis zwischen dem Nutzer und Penopolis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


Stand Dezember 2009


 
 
 
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